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Ratgeber - Tipps für Versicherungsnehmer
 

Ratgeber - Tipps für Versicherungsnehmer

Besser als eine Kündigung
Trotz finanzieller Engpässe sollte an der Altersvorsorge zuletzt gespart werden. Zur Kündigung einer Lebensversicherung, um die monatlichen Fixausgaben zu senken, gibt es sinnvolle Alternativen, meint Kurt Vösgen, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Schieder-Schwalenberg. In den ersten Vertragsjahren ist die Kündigung ohnehin die schlechteste Lösung. Weil die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren getilgt werden, ist bei einer so frühen Kündigung bestenfalls noch die Hälfte der gezahlten Beiträge vorhanden. Sinnvoller sind längere Beitragspausen, die sich vertraglich vereinbaren lassen. Auch Policendarlehen sind möglich, aus denen die Beiträge bezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt dann in aller Regel zum Vertragsende. Die Leistung wird dann um das Darlehen verringert.



Besser nicht in den Briefkasten
Zeitdruck kann im Fall eines Versicherungsschadens auch zu einer Falle für den Versicherten werden. Dafür nennt Kurt Vösgen, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Schieder-Schwalenberg ein Beispiel aus der Praxis: Das Auto muss in die Inspektion, doch man kommt nicht von der Arbeit weg. Bis man endlich bei der Werkstatt ankommt, ist niemand mehr da. Also wird der Wagen auf dem Werkstatthof abgestellt und der Autoschlüssel in den dortigen Briefkasten geworfen. Holt sich aber ein Dieb diesen wieder heraus und entwendet das Fahrzeug, kann das in der Kaskoversicherung zumindest teilweise den Versicherungsschutz kosten. Vor Gericht kann ein solches Verhalten jedenfalls als Begünstigung des Diebstahls gewertet werden. Anders sieht das aus, wenn der Briefkasten der Werkstatt bestimmten Sicherheitsstandards genügt, die ein einfaches Hineingreifen verhindern.



Besser auch privat unfallversichert
Nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler und Kinder in Tagesstätten sind gesetzlich versichert. Selbständige wie Handwerker können sich zumindest freiwillig in der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichern. Für bestimmte Berufsgruppen besteht sogar Versicherungspflicht. Doch der gesetzliche Schutz ist eng auf den Beruf oder Schule begrenzt und bietet auch nicht mehr als eine Grundabsicherung. Die private Unfallversicherung dagegen gilt rund um die Uhr, auf der ganzen Welt und lässt sich in der Höhe dem Bedarf der Versicherten anpassen. Der weite Privatbereich, in dem sich die meisten Unfälle ereignen, ist damit ebenfalls abgedeckt. Daher ist auch für gesetzlich Versicherte der private Unfallschutz als Ergänzung wichtig, meint Kurt Vösgen, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Schieder-Schwalenberg.

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